Leistungen:

Ich biete Ihnen einen kompetenten, professionellen und zuverlässigen Service in den Bereichen 

Finanzbuchhaltung* - Lohn-/Gehaltsbuchhaltung - Betriebswirtschaftliche Beratung

Finanzbuchhaltung*

  • Kontieren der Belege (bei Bedarf inkl. Belegsortierung und Ablage oder digitalisiert in der Software)
  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung*
  • Führen der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung*
  • Führen eines effizienten Forderungs- und Verbindlichkeitsmanagement
  • Erstellen der Zahlungsvorschlagsliste und/oder Durchführung der Zahlungsläufe
  • Verwaltung und Durchführung des kaufmännischen Mahnwesens
  • Erstellen der individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA)
  • Durchführung der digitalen Belegübergabe
  • Erstellen und Führen der Anlagenbuchhaltung*

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung*

  • Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
    (bei Bedarf natürlich auch inkl. Versendung)
  • Erstellen und Versenden der Lohnsteueranmeldungen
  • Erstellen und Versenden der Sozialversicherungsmeldungen
  • Erstellen und Versenden der Krankenkassen-Beitragsnachweise
  • Erstellen der Berufsgenossenschaftsmeldungen
  • Durchführung der fristgerechten und elektronischen Datenübermittlung
  • Erstellen und Führen der Personalakten
  • Erstellen von individuellen Statistiken und Auswertungen
  • Mitwirkung bei Sozialversicherungsprüfungen

Betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung

  • Erstellen individueller, betriebswirtschaftlicher Auswertungen 
    und Analysen
  • Ermittlung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen
  • Erstellen von Soll-/Ist-Vergleichen
  • Erstellen von Kostenträger- und Kostenstellenrechnungen
  • Erstellen von Rentabilitätsanalysen / Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Erstellen von Finanz- und Liquiditätsplanungen
  • Analysieren von Prozessen / Prozessoptimierungen
  • Weitere Leistungen auf Anfrage

Ist die von Ihnen gewünschte Tätigkeit nicht aufgeführt?

Nennen Sie mir Ihr Anliegen und wir werden gemeinsam eine Lösung finden!

 

* Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG das Kontieren und Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung.